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Stern im Fall Vera Brühne
“Der Fall Vera Brühne” ist ein höchst authentischer Gerichtsfilm, der sich um den spektakulärsten und zugleich umstrittensten Mordprozess der Nachkriegszeit dreht. Die Lebedame Vera Brühne soll in die rätselhaften Ermordung des Arztes Otto Braun und seiner Lebensgefährtin verstrickt sein. In diesem Werk geht es jedoch nicht nur um Mord, sonden um Reichtum und Humor, Sex und Gier und ganz einfach um das süsse Leben. Der widersprüchliche Charakter der Vera Brühne spaltet die Emotionen, aber ob nun zielstrebig und selbstbewusst oder doch gewissenlos und verdorben - sie gilt als Ikone der Nachkriegszeit. Der Tod des Arztes macht sie zur Erbin eines Landhauses in Spanien und somit zur Hauptverdächtigen. Von Habgier geleitet soll sie zusammen mit ihrem “sexuell hörigen” Komplizen Johann Ferbach die Bluttaten begangen haben. Kaltblütiger Doppelmord oder Mord aus Affekt mit anschliessendem Selbstmord? Diese Frage stellt sich einem ambitionierten jungen Rechtswissenschaftler, der die Spuren des mysteriösen Mordes verfolgt. Dies ist jedoch nicht die einzige Frage, die aufgeworfen wird. Aufmerksame Zuschauer fragen sich vor allem: Ist das “Stern”-Magazin, das die Tochter der Vera Brühne im Film liest Schleichwerbung oder bloss reiner Zufall?
Autor: Alice
Wir danken für Bilder kino-govno.com, ign.com, ropeofsilicon.com, worstpreviews.com, itvx.net sowie der Google-Suche und allen anderen, die wir vergessen haben zu erwähnen



Alles andere als eine reale Dokumentation
In dem Glauben, es würde sich um die Verfilmung des Tatsachenromans ’Der Fall Vera Brühne’ des Autors Peter Anders handeln, der in der Zeit von 1965 bis 1972 im Fall Vera Bühne recherchiert hatte, habe ich mir die Zweiteiler angesehen. Dementsprechend groß war meine Enttäuschung, denn von einer akribischen Durcharbeitung der Gerichtsakten (angeblich 1000 Seiten!) durch Herrn Bohm, die ihm vermutlich auch nicht zur Verfügung gestanden haben, kann wohl keine Rede sein. Angefangen von der Auffindung der Leichen bis zum Urteilsspruch basieren die Ermittlungen der ’Fernseh-Mordkommission’ in den entscheidenden Belangen auf Ungereimtheiten, die mit der Realität nur annähernd übereinstimmen. Mangelnde Kenntnisse über den Fall wurden durch Fiktionen ersetzt. Hinzu kommt, dass sämtliche Namen, ausgenommen die von Vera Brühne und Johann Ferbach, nicht der Realität entsprechen. Ebenso die Figuren als solche. Der ermordete Arzt wurde z.B. als ’Kotzbrocken’ ins Bild gerückt und seine Geliebte als ’biederes’ Heimchen. Tatsache ist, dass der ermordete Arzt bei Weitem nicht so unsympathisch war, wie er im Film hingestellt wird. Seine Geliebte, 15 Jahre jünger als er, war eine attraktive Dame. Der Zweiteiler, der von den schauspielerischen Leistungen Corinna Harfouchs und Uwe Ochsenknecht lebt, ist also lediglich als Spielfilm mit einigem Unterhaltungswert anzusehen und nicht als Dokumentation. Das von Rechtsanwalt Haddenhorst in Auftrag gegebene Gutachten, das beweisen sollte, dass Dr. Praun nicht am Gründonnerstag, den 14. April 1960 ermordet worden war, sondern erst über die Osterfeiertage, hatte die bayerische Justiz nicht dazu bewogen, das Verfahren neu aufzurollen. Zu Recht! Der Freizeitgärtner Schauer hatte von Karfreitag bis Ostermontag auf dem Grundstück des toten Arztes gearbeitet, ohne, Zitat: eine Spur menschlichen Lebens festzustellen. Das Mercedes-Coupé Dr. Prauns stand unverschlossen vor der Haustür. Die Vorhänge waren zugezogen; auch der Hund des Arztes wurde, entgegen der sonstigen Gewohnheit nicht in den Garten gelassen, und sei es nur deshalb, um ihm Gelegenheit zu geben, seine Notdurft zu verrichten. Als am Osterdienstag die Leiche Dr. Prauns entdeckt wurde, war der Leichnam bereits stark verwest, der Leichengeruch unerträglich. Allein der Zustand des Leichnams führt das Gutachten, das angeblich erwiesen hatte, dass der Arzt erst Tage später ermordet worden sei, ad absurdum. Bohm versuchte, das Versagen des Justizsystems in etwa zu zeigen, vermied es aber, Ross und Reiter zu nennen. Dazu muss man wissen, dass der Produzent Bernd Eichinger vom Bayerischen Staat für diesen Film 1,2 Million Fördergeld kassiert hatte! Kein Wunder also, dass die Fehlleistungen der bayerischen Justiz von Bohm nur unzureichend geschildert wurden. Insofern eignet sich dieser Zweiteiler keineswegs für Lehrveranstaltungen zum Strafprozessrecht als Anschauungsmaterial.
Der Zweiteiler, den Sie ansprechen, wurde aus dem älteren fünf Stunden langen Spielfilm herausgebastelt. Es sollte einfach eine neue Verfilmung des Morddramas geben, in welchem, wie Sie selbst bemerkt haben, Vera Brühne als Person noch mehr im Mittelpunkt steht. Insofern, denke ich gleichermassen wie Sie, dass der neu entstandene Zweiteiler sich mehr als Spielfilm als für Lehrmaterial eignet.